Aufnahmebedingungen und Anforderungen
Sie finden die Anforderungen auch über: Hauptfächer/Erstfächer oder über: Alle Studiengänge.
Anforderungen nach Studiengängen
Grundständige Studiengänge:
- Bachelor Musik - künstlerischer Schwerpunkt
- Bachelor Musik - künstlerisch-pädagogischer Schwerpunkt
- Bachelor Musik - Schwerpunkt Musikforschung/Medienpraxis
- Bachelor Lehramt Musik an Gymnasien
- Bachelor of Music (Jazz/Popularmusik)
- Bachelor of Arts (Tanz/Tanzpädagogik) - Schwerpunkt Tanz
- Bachelor of Arts (Tanz/Tanzpädagogik) - Schwerpunkt Tanzpädagogik
Postgraduale Studiengänge
- Master Musik
- Master of Music (Jazz/Popularmusik)
- Master Lehramt Musik an Gymnasien
- Master of Arts (Tanz/Tanzpädagogik) - Schwerpunkt Tanz
- Master of Arts (Tanz/Tanzpädagogik) - Schwerpunkt Tanzpädagogik
- Solistische Ausbildung (in Vollzeit und Teilzeit studierbar)
- Zusatzstudium (in Vollzeit und Teilzeit studierbar)
Pre-College
Bitte beachten Sie die Fristen für die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung!
Eine Bewerbung für einen Studienplatz ist ausschließlich online möglich.
Informationen zur Video-Vorauswahl (Stufe 1)
In einigen Hauptfächern der Studiengänge Musik (Bachelor, Master, Solistische Ausbildung/Zusatzstudium, nicht Jazz /Populsrmusik) wird die erste Stufe der Aufnahmeprüfung über eine Videovorauswahl durchgeführt. Hierzu werden Sie etwa zwei bis drei Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist gesondert per E-Mail eingeladen. Bitte halten Sie sich an die Angaben aus Ihrer Einladungsmail sowie, als möglichen Anhaltspunkt, an die Anforderungen der Präsenzprüfung, wie Sie diese oben stehend finden.
Folgende Fächer beteiligen sich an der Video-Vorauswahl:
- Klavier
- Saiteninstrumente
- Fagott, Klarinette, Oboe, Querflöte (nicht: Orchesterakademie Rhein Neckar)
Bei der Erstellung des Videos beachten Sie bitte folgendes (vgl. auch § 7 der Immatrikulationssatzung):
1. Erstellen und Hochladen des Videos:
- Videos können nach der jeweils im Terminplan der Hochschule genannten Frist nicht mehr hochgeladen werden, in diesem Fall würde Ihre Bewerbung ungültig.
- Erfahrungsgemäß können Server überlastet sein, sodass Ihr Video nicht reibungslos übermittelt wird. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihr Video rechtzeitig hochzuladen, also nicht erst am letzten Tag oder gar in der letzten Stunde des oben angegebenen Zeitraums.
- Die Größe eines Videos (Format MP 4) soll 1 GB nicht übersteigen, damit das Hochladen im Portal problemlos funktioniert.
- Verschiedene Werke dürfen nicht in eine Datei zusammengeführt werden.
- Falls ein Werk mit mehreren Sätzen in nur einer Datei hochgeladen wird, muss der Programmzettel Zeitangaben zum Beginn der einzelnen Sätze enthalten.
- Audio-Schnitte sind nur zwischen den Sätzen eines Werks gestattet.
- Bei der Präsenzprüfung kann ganz oder teilweise ein anderes Programm vorgetragen werden als bei der Vorauswahl. In jedem Fall müssen das Programm der Vorauswahl und das Programm der Präsenzprüfung beide die Bedingungen für die Aufnahmeprüfung in vollem Umfang erfüllen.
- Die Anforderungen für die Präsenz-Aufnahmeprüfung finden Sie hier . Das vorgegebene Programm muss vollständig vorgetragen werden.
- Der Körper der Bewerber:in muss immer vollständig sichtbar sein, das gilt auch für die Hände und Füße.
2. Programm zum Video:
- Ein Pdf des Programms in Textform soll beim Hochladen des Videos separat als schriftliche Datei hinzugefügt werden und im Fall des Bestehens der Vorauswahl zur Präsenz-Aufnahmeprüfung zwei Mal ausgedruckt mitgebracht werden.
- Das Pdf soll enthalten: Name, Vorname, Bewerbernummer, Instrument, angestrebter Studiengang, Ihr Programm (Namen der Komponisten und ausgewählte Werke/Sätze mit Besetzung).
- Es genügt nicht, wenn Sie diese Informationen auf Ihrem Video mündlich ansagen oder in Ihrem Video einblenden.
Wenn Sie die Video-Vorrunde bestanden haben, werden Sie darüber rechtzeitig informiert und von der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim zur Präsenz-Runde der Aufnahmeprüfung eingeladen.
Bitte verzichten Sie daher auf diesbezügliche Nachfragen im Studienbüro & Prüfungsamt sowie bei den Professor:innen.
Musiktheorie und Gehörbildung
Grundständige Studiengänge
Folgende Klausuren der Pflichtfächer Musiktheorie und Gehörbildung einer Aufnahmeprüfung dienen als Beispiel für die Bewerber der grundständigen Studiengänge (außer Jazz und Tanz):
- Musiktheorie
- Gehörbildung
- Lösung (Gehörbildung)
Musteraufgaben Lehramt Musik Mündliche Prüfung
Nutzen Sie zur Vorbereitung auf die Gehörbildungsprüfung auch unser Tool: ear-training.org
Städtische Musikschule Mannheim
0621-2938750
musikschule@mannheim.de
Musik- und Singschule Heidelberg
06221-5843500
musikschule@heidelberg.de
Musikschule Ludwigshafen
0621-5042566 oder 0621-5042568
musikschule@ludwigshafen.de
Musik- und Kunstschule Bruchsal
07251-91340
mail@muks-bruchsal.de
Musikschule Frankenthal
06233-89868
musikschule@frankenthal.de
Emmerich-Smola-Musikschule Kaiserslautern
0631-3652263
emmerich-smola.musikschule@kaiserslautern.de
Neue Musikschule Landau
06341-5499852
info@neuemusikschulelandau.de
Musikschule Neckargemünd
06223-8766
info@musikschule-neckargemuend.de
Musik- und Kunstschule Neustadt Weinstraße
06321-489963 oder 06231-9729887
info@musikundkunstschule-nw.de
Jugendphilharmonie Deutsche Weinstraße Neustadt
06321-5790388
Info@Juphi-NW.de
Musikschule Rüsselsheim
06142-832643
musikschule@kultur123ruesselsheim.de