Erklärung der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim zur Barrierefreiheit

Die Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 1.12.2023 erstellt und zuletzt am 15.12.2023 aktualisiert.

Was ist bereits barrierefrei?

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Websites sind mit den o.g. Richtlinien noch nicht vollständig vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie bitte dieses Kontaktformular: "Barriere melden".

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich - wie unter Ziffer 4 bereits erwähnt - an die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst wenden und hierzu eine Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten lauten: 

Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim

N 7, 18

68161 Mannheim

Telefon: +49 (0)621-292-3503

Telefax: +49 (0)621-292-2072

E-Mail: presse@muho-mannheim.de 

Falls die Hochschule nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-Durchführungsverordnung vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Oder Sie wenden sich an den/die kommunale(n) Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf  15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte

Simone Fischer

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279-3360

E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

  

Schlichtungsverfahren

Beim LZ-BARR wird eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Ziel der Schlichtung ist die außergerichtliche einvernehmliche Beilegung von Streitigkeiten im Einzelfall zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der unter Ziffer 4 genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren (https://barrierefreiheit-bw.de/barrierefreiheitdurchsetzen/schlichtungsstelle). Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz unter folgender Adresse:

Landeszentrum Barrierefreiheit

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon 0711 123-3636

E-Mail post@barrierefreiheit.bwl.de