Verfahren zur Zulassung und Immatrikulation
Gesetzliche Zugangsvoraussetzungen

Bestimmungen aus dem Gesetz über die Hochschulen und Berufsakademien Baden–Württemberg (LHG) in der Fassung vom 01.01.2005 (GBl. Seite 1 ff).

Qualifikation

1. Die Immatrikulation und die Zulassung zu einem Studiengang an einer Kunsthochschule setzen voraus:

  1. den Nachweis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife und
  2. den Nachweis der künstlerischen Eignung für den gewählten Studiengang (Aufnahmeprüfung).

Bewerber mit einer Vorbildung, die nur zu einem Studium in einem bestimmten Studiengang berechtigt (fachgebundene Hochschulreife), können nur für diesen Studiengang zugelassen werden. Die Hochschulreife wird nach den Bestimmungen des Schulgesetzes erworben. Sie kann durch eine vom Kultusministerium als gleichwertig anerkannte in– oder ausländische Vorbildung erworben werden. Über die Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsnachweise entscheidet die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart.

2. Der Nachweis über die künstlerische Eignung für den gewählten Studiengang nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 wird durch den erfolgreichen Abschluss einer Aufnahmeprüfung geführt, die von einer Kommission der jeweiligen Kunsthochschule durchgeführt wird, bei der die Zulassung beantragt wurde. Das Nähere über das Prüfungsverfahren wird in der Zulassungs– und Immatrikulationssatzung geregelt.

3. Von den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 kann bei Bewerbern für bestimmte geeignete künstlerische Studiengänge abgesehen werden, wenn die Bewerber eine besondere künstlerische Begabung und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung durch die Begabtenprüfung nachweisen. Die für ein Studium hinreichende Allgemeinbildung wird durch einen Aufsatz über ein Thema aus dem Gebiet der Musik bzw. Tanz nachgewiesen.

Dies gilt nicht für Studiengänge, die mit einer Prüfung für ein staatliches Lehramt abschließen.

Zulassungsverfahren

Für Auskünfte, Antragstellungen und Entscheidungen in allen Fragen der Bewerbung und Zulassung zum Studium (Voraussetzungen für die Immatrikulation, Formen und Fristen) ist das Studienbüro zuständig.


Adressänderungen bitte umgehend im Studienbüro melden.

 

Termine des Zulassungsverfahrens:

Das Zulassungsverfahren findet zweimal jährlich statt.

Ausnahmen: Im Studiengang Jazz/Popularmusik und im Studiengang Musiklehrer, Zusatzhauptfach Elementare Musikpädagogik und für die Orchesterakademie Rhein-Neckar einmal jährlich jeweils zum Herbstsemester.

Das Zulassungsverfahren für SO-Operstudio ist einmal jährlich, in der Regel zum Frühjahsrsemester. Bitte informieren Sie sich hier, ob aktuell eine Zulassung auch zum Herbstsemester möglich ist.