FAQ
Hochschulinternes

Studierende, die im folgenden Semester ihr Studium fortsetzen wollen, müssen sich während der angegebenen Zeit durch die Bezahlung des Rückmeldebetrags in Höhe von in der Regel 177,80 zurückmelden. Der Rückmeldebetrag beinhaltet folgende Gebühren:

Studierendenwerksbeitrag 

  107,80 €

Verwaltungskostenbeitrag

  70,00 €

Zusätzlich Studiengebühr für internationale Studierende (Staatsbürger außerhalb der EU oder des EWR)

 

1.500,00 €

Zusätzlich Studiengebühr für ein Zweitstudium

 

650,00 €

Zusätzlich Studiengebühr für Studienanfänger  in den Studiengängen:

  • Teilzeit Solistische Ausbildung
  • Zusatzstudium u. Solistische Ausbildung
 

 

350,00 €
700,00 €

Die Rückmeldung muss innerhalb der folgenden Fristen durchgeführt werden:

  • vom 01. Dezember bis spätestens 15. Januar für das darauf folgende Frühjahrssemester
  • vom 01. Mai bis spätestens 15. Juni für das darauf folgende Herbstsemester

Bitte bezahlen Sie den Rückmeldebetrag mit dem Überweisungsträger auf Ihrem Semesterblatt. Sollte dies nicht möglich sein, überweisen Sie bitte den Rückmeldebetrag mit der auf dem Semesterblatt angegebenen Rechnungsnummer (13-stelliger Code) sowie Ihrem Familienname und Vorname als Verwendungszweck  auf unser Konto bei der Baden-Württembergischen Bank.

 

BIC:  SOLADEST600

IBAN: DE40 6005 0101 0002 3655 54

 

Die Rückmeldung muss auch von den Studierenden vorgenommen werden, die beurlaubt sind bzw. eine Beurlaubung beabsichtigen. Diese Studierenden melden sich mit dem einfachen Rückmeldebetrag in Höhe von 177,80 € zurück.

Versäumt ein Student die Rückmeldung innerhalb dieser Fristen oder legt er innerhalb der Fristen nicht alle erforderlichen Unterlagen vor, wird ihm eine Nachfrist eingeräumt. Nach Ablauf der Nachfrist wird die Exmatrikulation zu einem angekündigten Zeitpunkt durchgeführt. Bei Inanspruchnahme einer Nachfrist ist eine Mahngebühr von 20,00 € zu entrichten. Die Mahngebühr ist direkt an der Musikhochschule in Zimmer 316 (Altbau) in bar zu bezahlen. Die Einzahlungsquittung ist dem Studienbüro vorzuweisen. Eine Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung kann nur auf Antrag gegenüber dem Präsidenten und nach Zahlung des normalen Rückmeldebetrags und der Mahngebühr sowie einer Wiedereinschreibegebühr von 100,00 € rückgängig gemacht werden.

Ungefähr 3 Wochen nach Ende der Rückmeldefrist können die rückgemeldeten Studierenden ihre Immatrikulationsbescheinigungen / Semesterausweise für das neue Semester im Studienbüro abholen. 

Studierende, die ihre Immatrikulationsbescheinigungen nach Hause gesandt bekommen wollen, müssen dem Studienbüro einen an sie adressierten und mit 0,85 € frankierten Umschlag zusenden.

Auf Antrag können Studierende innerhalb des Rückmeldezeitraums aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung). Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht übersteigen. Der Antrag ist beim Studienbüro mit den dafür notwendigen Nachweisen zu stellen.

Beurlaubte Studierende nehmen an der Selbstverwaltung der Hochschule nicht teil. Sie sind nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen, sowie Hochschuleinrichtungen, ausgenommen die Einrichtungen nach § 28 LHG zu benutzen.

Für beurlaubte Semester sind die Studierenden von der Studiengebühr befreit. Sie müssen den reduzierten Rückmeldebetrag von 177,80 Euro innerhalb der unter Rückmeldung genannten Fristen bezahlen.

Wird die Beurlaubung wegen eines bereits zum Zeitpunkt der Rückmeldefrist bekannten Grundes beabsichtigt (z. Bsp. Auslandsstudium oder zur Aufnahme einer dem Studienziel dienenden praktischen Tätigkeit) ist der Antrag bis spätestens zum Ende der Rückmeldefrist zu stellen *. Tritt der Grund der Beurlaubung (z. Bsp. Krankheit, Unfall) erst später ein, ist der Antrag bis spätestens vor Beginn des Semesters, für das eine Beurlaubung beantragt wird, zu stellen.  Eine Beurlaubung während des Semesters oder eine rückwirkende Beurlaubung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn der Grund der Beurlaubung nicht vom Studierenden zu vertreten ist. Eine bereits gezahlte Studiengebühr kann nur bis spätestens einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit zurückerstattet werden. Danach wird sie nur noch anteilig rückerstattet (siehe Rückerstattungssatzung).

Studierende haben das Recht, ihr Studium durch die Exmatrikulation zu beenden. Wer die Hochschule ohne Abschluss vorzeitig verlassen will, teilt dies dem Studienbüro mit dem Antrag auf Exmatrikulation mit allen Entlastungsvermerken und unter Vorlage des Studienbuchs (falls vorhanden) mit. Die Exmatrikulation ist erst am auf die Abgabe des Antrages auf Exmatrikulation folgenden Tag gültig. Folgt das Wochenende auf die Exmatrikulation, gilt sie erst ab dem darauf folgenden Montag. Auf Anfrage erstellt das Studienbüro eine Exmatrikulationsbescheinigung bzw. das Prüfungsamt eine Leistungsübersicht über die im Verlauf des Studiums absolvierten Prüfungsteile.

Studierende, die ihr Studium mit den Abschlussprüfungen beenden, werden zum Ende dieses Semesters automatisch exmatrikuliert. Um vom Prüfungsamt das Prüfungszeugnis bzw. vom Studienbüro eine Exmatrikulationsbescheinigung zu erhalten müssen die Studierenden dem Studienbüro den Umlaufzettel mit den Entlastungsvermerken vorlegen. Sollte ein Studienbuch vorhanden sein, kann das Studienbüro die Exmatrikulation darin zusätzlich eintragen.

Außerdem kann die Exmatrikulation in bestimmten Fällen "von Amts wegen" durchgeführt werden. Einzelheiten regelt das LHG.

Satzungen und sonstige amtliche Mitteilungen werden, soweit gesetzlich eine andere Veröffentlichungsform nicht vorgegeben ist, durch Anschlag an den nachstehend genannten Verkündungstafeln der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim öffentlich bekannt gemacht:

N 7, 18            Erdgeschoss - Ostflügel

N 7, 17            Erdgeschoss - Foyer

Die Anschlagsfrist beträgt einen Monat.

Die Grundordnung und sonstige Satzungen treten am ersten Tag des auf ihre Bekanntmachung folgenden Monats in Kraft, wenn kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist.

Für die Verwaltungsdienstleistungen, die die Hochschule für die Studierenden außerhalb der fachlichen Betreuung allgemein erbringt, wird ein Verwaltungskostenbeitrag erhoben. Hierzu zählen u. a. die Leistungen im Zusammenhang mit der Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung und Exmatrikulation und der zentralen Studienberatung. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt 70,00 € für jedes Semester.

Krankenversicherung der Studierenden

Damit sich die Studienbewerber an den Hochschulen einschreiben können, benötigen sie eine Versicherungsbescheinigung der für sie zuständigen Krankenkasse. Die Versicherungsbescheinigung enthält Angaben darüber, ob der Studienbewerber zu Beginn des Semesters, für das er sich einschreiben wird, versichert oder versicherungsfrei, d.h. von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung befreit sein wird.

Studienbewerber erhalten die für die erstmalige Einschreibung erforderliche Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse, bei der sie zum Studienbeginn als Mitglied oder Familienangehöriger versichert sind oder voraussichtlich versichert sein werden.

Im Übrigen erhalten Studienbewerber, die zum Studienbeginn nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ihre Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bestand. Unerheblich ist dabei, wie lange die letzte Mitgliedschaft bzw. Familienversicherung zurückliegt. Ist eine letzte Krankenkasse nicht vorhanden, ist eine der in § 173 Sozialgesetzbuch V genannten Krankenkassen für die Ausstellung der Versicherungsbescheinigung zuständig.

Studienbewerber, die von der Befreiungsmöglichkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch V Gebrauch gemacht haben oder Gebrauch machen wollen, erhalten ihre Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse (gesetzlichen Krankenkasse), die die Befreiung ausgesprochen hat.

Krankenversicherung für Studierende: hier

 

Unfallversicherung

Alle Studierenden sind gegen Unfälle, die sich im räumlichen Bereich der Hochschule und ihrer Einrichtungen sowie auf dem Wege zum und vom Hochschulgebäude oder im Zusammenhang mit dem Studium (einschließlich Exkursionen) ereignen, gesetzlich versichert. Die Meldung eines Unfalles hat durch den betroffenen Studenten beim Studienbüro zu erfolgen

Rund ums Studium

Bürgerdienst (Meldebehörde früher Ordnungsamt)

Der Bürgerdienst ist für die An- und Ummeldung der Wohnung, das Pass- und Ausweiswesen sowie für Beglaubigungen von Dokumenten zuständig. Wenn Sie nach Mannheim ziehen oder innerhalb von Mannheim umziehen, müssen Sie umgehend Ihren neuen Wohnsitz beim Bürgerdienst Mannheim anmelden. Bitte vergessen Sie auch nicht, dem Studienbüro Ihre neue Adresse mitzuteilen sowie Ihr Namensschild am Briefkasten anzubringen, da es sonst unmöglich ist, Sie schriftlich zu erreichen und Sie dadurch eventuell wichtige Informationen der Hochschule nicht erhalten!

Sie finden den Bürgerdienst Mannheim* in der Innenstadt in

K 7
68161 Mannheim
Tel. 0621/293-3255

 

* Es gibt Außenstellen des Bürgerdienstes in den einzelnen Stadtteilen

Neben der staatlichen Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAfög) gibt es noch folgende Förderungsmöglichkeiten:

1.      Allgemeine Stipendienangelegenheiten (Prof. Rudolf Meister)

2.      Studienstiftung des Deutschen Volkes (Prof. Rudolf Meister)

3.      Müller-Stipendium (Kanzlerin Kathrin Schwalb)

4.      Lions-Club (Kanzlerin Kathrin Schwalb)

5.      DAAD + STIBET (Vizepräsident Prof. Timothy Sharp)

6.      Deutschlandstipendium (Vizepräsident Prof. Timothy Sharp)

Weitere Stipendien und Förderungsmöglichkeiten werden durch Aushang und durch die Fachgruppensprecher:innen bekannt gegeben.

Auskünfte über Stipendien für Ausländer, insbesondere über die des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), erteilen die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Heimatland. Sie unterrichten über den genauen Bewerbungstermin und die Stellen, bei denen der Stipendienantrag einzureichen ist.

Eine genaue Übersicht vermittelt die Broschüre des Akademischen Auslandsamtes „Warum nicht mal im Ausland studieren“. In ihr sind die Partnerhochschulen in Europa und Übersee aufgelistet.

Darlehen und Studienkredit durch das Studierendenwerk Mannheim

Studierende, die sich in der Endphase ihres Studiums befinden und denen das Amt für Ausbildungsförderung das Weiterstudium nicht mehr finanziert, weil sie die Förderungshöchstdauer überschritten haben, können sich an das Studierendenwerk Mannheim wenden. Auf Antrag gewährt die Darlehenskasse des Studierendenwerks ein zinsloses Studienabschlussdarlehen bis zur Höhe von  3000 €.

Auch in anderen finanziellen, unverschuldeten Notsituationen und in besonderen Härtefällen kann das Studierendenwerk weiterhelfen mit einem zinslosen Überbrückungsdarlehen.

Richtlinien und Anträge erhalten Sie beim Studierendenwerk Mannheim, Tel. 0621/49072-531 oder Email: darlehenskasse@stw-ma.de.

Zur Studienfinanzierung und/oder für die Lebenshaltungskosten kann der KfW-Studienkredit in Frage kommen. Auszahlungen monatlich zwischen 100 und 650 € . Der Antrag wird online erstellt ( www.kfw-foerderbank.de ) und kann beim Studierendenwerk (Vertriebspartner) eingereicht werden. Zur Legitimationsprüfung bitte Termin ausmachen bei der Sozialberatung des Studierendenwerks: sozialberatung@stw-ma.de oder Tel: 0621/49072-530

Für die Ausbildungsförderung der Studierenden ist das Studierendenwerk Mannheim als Amt für Ausbildungsförderung zuständig.

BAföG - Erstberatung, Antragsabgabe in der Infothek:
Mensaria am Schloss, Bismarckstr. 10 | Eingang A
Öffnungszeiten: Mo - Do: 10:00 - 15:30 Uhr

Präsident Professor Meister
Vizepräsident Professor Sharp
Kanzlerin Kathrin Schwalb

International Office

Simone Rusch

Tel.: 0621/292-3534

simone.rusch@staff.muho-mannheim.de

Ausländerbehörde

Ausländische Studierende aus nicht EU-Ländern müssen zur Einschreibung dem Studienbüro einen gültigen Aufenthaltstitel (Visum) vorlegen. In vielen Ländern muss der Aufenthaltstitel bereits im deutschen Konsulat / Botschaft des Heimatlandes beantragt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde Mannheim beantragt werden. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit der Ausländerbehörde. Denken Sie auch daran, rechtzeitig die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde zu beantragen und den neuen Aufenthaltstitel dem Studienbüro vorzulegen. Berücksichtigen Sie eine eventuell notwendige Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels unbedingt bei der Planung Ihrer vorlesungs-/ bzw. unterrichtsfreien Zeit!

Sie finden die Ausländerbehörde Mannheim im Gebäude des Bürgerdiensts:

K 7

68161 Mannheim

Telefon: 0621/293 -3220

Betreuung der Kinder von Studierenden

Kinderhaus N 6,1  68161 Mannheim, Tel.: 0621/49072-570

kinderhaus@stw-ma.de

Leiterin: Sigrid Unger-Graf

Öffnungszeiten: Mo - Do 07.45 - 17.15, Fr – 16.15

Flyer Kinderhaus: hier

Weitere Informationen im Kinderhaus und in der Infothek.
Anmeldung: Persönlich in der Einrichtung.

 

Sozialberatung

Bismarckstr. 10, Mensa, Eingang A, 68161 Mannheim

Doris Neubauer, Zi. 04, Tel.: 0621 - 49072 530

Sozialberatung@stw-ma.de

Für alle Studierenden mit persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Problemen.

Sprechzeit: Di 13.00-15.30 und Do 10.00-13.00, und nach Vereinbarung

 

Internationaler Studentenausweis

Der ISIC (International Student Identity Card) gilt in über 100 Ländern und ist aufgrund der Anerkennung durch die Unesco und die EU der einzige international anerkannte Studentenausweis. Wichtige Tipps zum Reisen und Hinweise auf die Internetdatenbanken mit allen bekannten Vergünstigungen und weiteren interessanten Möglichkeiten sowie die vollständige Aufzählung aller bekannten Einrichtungen, die für den ISIC Vergünstigungen gewähren, ist im Internet unter www.isic.de zu finden.

Der Ausweis kann auch für Schüler/Innen ausgestellt werden, wenn ein entsprechender Nachweis der Schule vorliegt, dass es sich um Vollzeitunterricht handelt (mind. 20 Std. pro Woche).

Die ISIC kostet 15 € und ist 12 Monate gültig ab Ausstellungsdatum gültig (LINK: https://www.stw-ma.de/ISIC bzw. unter www.isic.de).

Um den Ausweis sofort ausstellen zu können, wird Folgendes benötigt: 

  • 1 Lichtbild
  • Studentenausweis bzw. Schülerausweis
  • Personalausweis oder Reisepass

Interessenten wenden sich bitte an die Infothek des Studierendenwerks Mannheim im Gebäude der Mensa am Schloss, Eingang A.

Bismarckstr. 10

68161 Mannheim       

Tel.: 0621 - 49072 777

infothek@stw-ma.de

Öffnungszeiten: Mo. - Do. von 10.00 Uhr bis 15.30 Uhr und  Fr. von 10.00 Uhr bis 14.30 Uhr

 

PBS Psychologische Beratungsstelle

Mensa, Eingang C

Bismarckstr. 10

68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 49072 555/556, Fax: 0621 - 49072 599

pbs@stw-ma.de

 

Fotokopien

Das Studierendenwerk Mannheim betreibt an folgenden Standorten öffentlich zugängliche Fotokopiergeräte zur Nutzung durch Studierende.

  • Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim
    N 7, 18,  68161 Mannheim I 1. Stock rechts

  • Hochschule Mannheim,  Paul-Wittsack-Straße 10, 68163 Mannheim |
    Bau H - Foyer | Bau L - Treppenaufgang in der Bib im EG

  • Popakademie Baden-Württemberg, Hafenstr. 33, 68159 Mannheim | Raum 202

An allen Fotokopierern ist das Kopieren mit der hochschulübergreifenden Chipkarte möglich.

 

Wohnmöglichkeiten

Es besteht eine Kooperation zwischen dem Studierendenwerk und der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim, nach der Studierenden unserer Hochschule ein bestimmtes Zimmerkontingent im Wohnheim Herrmann-Heimerich-Haus N 6, 8 vorbehalten wird. Da dieses Kontingent nicht unbegrenzt gehalten werden kann, ist eine schnelle Bewerbung (sofort nach Zulassung zum Studium) dringend zu empfehlen.

Bewerbung an:

 

Studierendenwerk Mannheim

Wohnen

Bismarckstr. 10

Mensa, Eingang A

68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 49072 713

 

WG- und Wohnungsbörse für Deutschland

Mensa

Im Rahmen der Ausbildung der Studierenden im Studienfach Elementarer Musikpädagogik wird in einigen wenigen Gruppen auch Kindern Musikunterricht angeboten:

  • Elementarer Musikunterricht für Eltern und Kinder (Babys und Kleinkinder)
  • Elementarer Musikunterricht für Vorschulkinder
  • Elementarer Musikunterricht für Schulkinder

Zur Zeit besteht eine Warteliste von zirka 250 Kindern. Weitere Informationen und ein Antragsformular für die Warteliste erhalten Sie bei Prof. Elias Betz

Üblicherweise erteilt die Städtische Musikschule Mannheim  Kindern unterschiedlichen Alters Musikunterricht, Beginn meist ohne Wartezeit.

Zur Ausleihe legen Sie bitte jedes Mal Ihre Studierendenkarte an der Ausleihtheke der Bibliothek vor.

In Ihrem Bibliothekskonto sehen Sie, welche Medien Sie derzeit ausgeliehen haben und wie lange die jeweilige Leihfrist ist.
Hier können Sie Leihfristen auch selber verlängern (ab 7 Tage vor Ablauf von Leihfristen).

Zum LogIn in Ihr Bibliothekskonto oder auch Benutzerkonto geben Sie die 12stellige Nummer auf der Rückseite Ihrer Studierendenkarte, rechts unten) als Konto-/Ausweisnummer ein. Ihr Passwort ist voreingestellt auf Ihren Geburtstag in der Form TT.MM.JJJJ.

Mehr Informationen finden Sie auch hier: Bibliothek/Benutzung und Service