Gasthörer

Über die Zulassung entscheidet der Präsident. Er kann die Entscheidung delegieren. Ein Anspruch auf Zulassung als Gasthörer besteht nicht. Es können nur Vorlesungen und Gruppenunterrichtsveranstaltungen besucht werden, die in den Lehrveranstaltungen mit einem * gekennzeichnet sind.

Gasthörer haben pro angefangenes Semester eine Gebühr von 120,- € zu bezahlen.

 

Bankverbindung

Begünstigter:

Universitätskasse Mannheim

Kreditinstitut des Begünstigten:

BW-Bank AG Mannheim
IBAN: DE40 6005 0101 0002 3655 54
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck:

1798 - 12200/6H - Name: Muho-Gasthörer

 

Der Antrag auf Zulassung als Gasthörer muss bis Vorlesungsbeginn beim Studienbüro eingereicht werden. Eine Nachfrist wird nicht gewährt.

 

Die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester.

Auf Grund der Zulassung wird dem Gasthörer ein Gasthörerschein ausgestellt.

Die Zulassung als Gasthörer wird versagt wenn:

  • der Bewerber in einem Studiengang an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim eingeschrieben ist.

  • die Gasthörergebühr nicht bezahlt wurde.

Gasthörer werden zu Prüfungen nicht zugelassen. Im Gasthörerstudium erbrachte Studienleistungen werden im Rahmen eines Studiengangs nicht anerkannt.

Im übrigen sind die auf Zulassung zum Gasthörerstudium hinsichtlich der Versagung, des Widerrufes und des Verfahrens die Vorschriften über die Immatrikulation sinngemäß anzuwenden.

Gasthörer haben keine Rechte und Pflichten in der Selbstverwaltung der Hochschule. Die Ordnungen der Hochschule müssen beachtet werden.

Kontaktstudium

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