Leitbild der Hochschule

Künstlerische, sich selbst reflektierende kreative Persönlichkeiten prägen das Zusammenleben an der Hochschule. Internationale Exzellenz und umfassende Vernetzung sind Ziele unserer Arbeit.

Im Zentrum steht die umfassende Bildung unserer Studierenden mittels einer intensiven Betreuung durch die Lehrkräfte. Dabei werden alle Studierenden individuell unterstützt, erhalten aber auch den nötigen Freiraum sich selbst und persönliche innovative künstlerische Ideen zu erproben. Gleichzeitig werden sie auf
exzellentem internationalem Niveau zielgerichtet auf den Beruf der Künstlerin[1], Kunstpädagogin oder Kunstwissenschaftlerin vorbereitet. In den Lehrveranstaltungen werden Studierende zu selbstständigem Arbeiten und Lernen befähigt, auch im Hinblick auf das lebenslange Lernen. Die verschiedenen Studienangebote sind interdisziplinär verknüpft und umfassen die nötigen überfachlichen Schlüsselkompetenzen, die Ausbildung ist eng mit den wesentlichen Institutionen der Berufspraxis vernetzt.

Lehrkräfte der Hochschule entwickeln in künstlerischen Projekten und wissenschaftlicher Forschung innovative Ideen, Konzepte und Modelle. Die Ergebnisse der Arbeit werden in Veranstaltungen und Publi-kationen umfassend der Öffentlichkeit dargestellt und bereichern wesentlich das Kulturleben. Durch ihre künstlerische, pädagogische und wissenschaftliche Arbeit beeinflussen die Hochschulmitglieder gesell-schaftliche Entwicklungen. Gleichzeitig nehmen sie gesellschaftliche Veränderungen offen und aufmerksam wahr und passen die Ausbildungskonzepte durch permanente Studienreform an neue Erfordernisse an.

Die Exzellenz der Hochschularbeit wird sichergestellt durch eine äußerst sorgfältige Auswahl der neuen Studierenden und Lehrkräfte, die intensive und umfassende Betreuung und Beratung der Studierenden, die intensive Diskussion aller wesentlichen Fragen der Hochschulentwicklung, regelmäßige Evaluationen und Absolventinnenbefragungen, die Akkreditierung von Studiengängen und weitere Maßnahmen zur nachhaltigen Qualitätssicherung. Respekt, Toleranz, vorurteilsfreie Offenheit und Gleichberechtigung prägen das Zusammenleben der Hochschulmitglieder. Absolventinnen der Hochschule sind darauf vorbereitet das Kulturleben einer demokratischen Gesellschaft in Spitze und Breite mitzugestalten.

Um das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern nachhaltig zu befördern, das Potenzial von Frauen bestmöglich in das Hochschulsystem einzubringen und dort Geschlechtergerechtigkeit durchgängig zu verwirklichen, halten die Mitglieder der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim die Festlegung von Gleichstellungsstandards für erforderlich und treffen geeignete Maßnahmen zu ihrer Umsetzung und Verstetigung.

Die strukturellen und die personellen Gleichstellungsstandards entsprechen den Kriterien von „Durch-gängigkeit“, „Transparenz“, „Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsorientierung“ sowie „Kompetenz“

A. Strukturelle Gleichstellungsstandards

1. Gleichstellung wird durchgängig und sichtbar auf allen Ebenen der Hochschule verfolgt und als strategische Leitungsaufgabe verankert. Alle Struktur- und Steuerungsmaßnahmen innerhalb der Einrichtung werden systematisch gleichstellungsorientiert gestaltet. Das Ziel der Gleichstellung wird bei allen personen- und ressourcenbezogenen Entscheidungen der Hochschule beachtet und ist in die Verfahren der Qualitätssicherung integriert.

2. Transparenz wird durch die Erhebung und die Veröffentlichung fortlaufender, differenzierter Daten zur Gleichstellung auf allen Stufen der Karriere hergestellt.

3. Die Hochschule handelt auch auf dem Gebiet der Gleichstellung wettbewerbsfähig und zukunftsorientiert, sie fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, unterstützt die Überwindung von Rollenstereotypen und berücksichtigt individuelle Lebensentwürfe.

4. Die Verfahren in der Hochschule sind im Hinblick auf Gleichstellung transparent, strukturiert und formalisiert organisiert. Dazu gehört es, persönlichen Abhängigkeiten nachhaltig entgegenzutreten und die Kompetenz zur vorurteilsfreien Begutachtung und Bewertung von Personen und Leistungen – in Bezug sowohl auf die beteiligten Personen als auch auf eventuelle geschlechts- und diversitätsbezogene Aspekte – nachprüfbar abzusichern.

 

B. Personelle Gleichstellungsstandards

1. Durchgängig ist Gleichstellung bezogen auf alle Phasen der Auswahl und Beschäftigung von Personal sowie bei Entscheidungen über alle Ressourcen gesichert.

2. Die Definition und die Veröffentlichung von eigenen Zielwerten für die Beteiligung von Frauen auf allen Karrierestufen (einschließlich der Befristungen) schafft Transparenz für das Erreichen von Gleichstellung. Dies erfolgt auf der Grundlage nach Geschlecht differenzierter Daten.

3. Um wettbewerbsfähig und zukunftsorientiert Gleichstellung zu sichern, werden personenbezogene Entscheidungen strikt nach Leistung und Potenzial und nicht nach Geschlecht oder beispielsweise Alter, Behinderung oder Krankheit, Herkunft, sexueller Identität oder Orientierung, Religion und Weltanschauung getroffen. Dazu gehört es, die Beteiligung von strukturell unterrepräsentierten Personengruppen an Förderverfahren sichtbar zu steigern.

4. Um eine kompetente Beurteilung von Personen zu gewährleisten, werden Verfahren so gestaltet, dass sie für Verzerrungseffekte sensibilisieren, sie aufdecken und korrigieren.

[1] Um die Lesbarkeit von Profil und Leitbild zu erleichtern, ist hier und im Folgenden zumeist nur die weibliche Form von Personenbezeichnungen gewählt. Unabhängig davon bezieht sie sich jedoch auf Personen jeglichen Geschlechts.