Personalmobilität

Das ERASMUS+ Programm der Europäischen Union

leistet einen Beitrag zur Internationalisierung der Hochschulen und fördert die Kooperation und den Austausch europäischer Hochschulen. Somit ermöglicht es Lehrenden der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellenden Kunst Mannheim Auslandsaufenthalte zu Lehrzwecken und zur Fort-und Weiterbildung im europäischen Ausland wahrzunehmen. In der Regel handelt es sich hier um Aufenthalte zwischen 2 und 5 Tagen in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel. Je nach Erasmus+ Projekt und Ländergruppe gelten verschiedene Tagessätze. Außerdem werden die Reisekosten erstattet in Abhängigkeit von den Distanzen zwischen Ausgangs-und Zielort der Mobilität.

 

Personalmobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken (Stückkosten für Aufenthaltstage)

Group 1

Programme Countries with
high living costs

Denmark, Finland, Iceland, Ireland, Liechtenstein, Luxembourg, Norway, Sweden

180 EUR / Tag

Group 2

Programme Countries with
medium living costs

Austria, Belgium, Cyprus, France, Germany, Greece, Italy, Malta, Netherlands, Portugal, Spain

160 EUR / Tag

Group 3

Programme Countries with
lower living costs

Bulgaria, Croatia, Czech Republic, Estonia, Hungary, Latvia, Lithuania, Poland, Romania, Serbia, Slovakia, Slovenia, North Macedonia, Turkey

140 EUR / Tag

 

Reisekosten für Hin-und Rückfahrt
Zielland Betrag Betrag für grünes Reisen

10 - 99 KM

23 EUR

-

100 - 499 KM

180 EUR

210 EUR

500 - 1999 KM

275 EUR

320 EUR

2000 - 2999 KM

360 EUR

410 EUR

3000 - 3999 KM

530 EUR

610 EUR

4000 - 7999 KM

820 EUR

-

8000 KM oder mehr

1500 EUR

-

 

Zusatzförderung für grünes Reisen

Hochschulmitarbeitende, die eine Reise ins Zielland mit einem nachhaltigen Transportmittel (z.B. Fahrrad, Bahn, Fernbus, Fahrgemeinschaft) antreten, erhalten einen erhöhten Fahrtkostenzuschuss und eine zusätzliche individuelle Unterstützung für Reisetage im Umfang von bis zu 4 Tagen für eine Hin- und Rückfahrt. 

Realkostenantrag für Hochschulmitarbeitende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen oder Kind(ern)

Mitarbeitende an Hochschulen mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung (nachgewiesen durch beispielsweise einen Behindertenausweis, Bescheid des Landessozialamtes oder ein ärztliches Attest), aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, können Fördermittel von bis zu 15.000,- EUR beantragen. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem Auslandsaufenthalt beim Konsortium Erasmus Services BW eingereicht werden.

Weitere Hinweise

Eine Übersicht über die Partnerhochschulen in der Neuen Programmgeneration erhalten Sie hier.

Nach Erhalt der Einladung von der Partnerhochschule und der Genehmigung des Dienstreiseantrags erfolgt die Anmeldung bei Erasmus Services BW, um die ERASMUS-Förderung zu beantragen.

Mobilitätskonsortium Erasmus Services BW

Erasmus Services BW koordiniert als landesweite Koordinierungsstelle mit Sitz an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft das Erasmus+-Programm.

Unterschriftsberechtigt für die Inter-Institutional Agreements und die Learning Agreements ist:

Prof. Timothy Sharp, Vizepräsident,
timothy.sharp@staff.muho-mannheim.de
Tel: +49 (0) 621 2923513

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte wenden Sie sich auch an unser International Office für weitere Informationen (erasmus@muho-mannheim.de).