Informationen für Outgoings

Studierende der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst haben die Möglichkeit, ein Auslandsstudium für 1 bis maximal 2 Semester an einer europäischen Partnerhochschulen zu absolvieren. Im ERASMUS+-Programm gelten unterschiedliche Fördersätze, je nachdem für welches Land Sie sich entscheiden

Ländergruppe

Zielland

Förderrate

Ländergruppe 1

Länder mit höheren Lebenshaltungskosten

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)

600 EUR / Monat

Ländergruppe 2

Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

540 EUR / Monat

Ländergruppe 3

Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

540 EUR / Monat

- Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12

700 EUR / Monat

 

Aufstockungsbeiträge

   
  für Praktika-Aufenthalte: 150 EUR / Monat
  für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: 250 EUR / Monat
  für nachhaltiges Reisen: 50 EUR einmalig (Aufruf 2022 und 2023)

 

Weitere Informationen zum Thema Studierendenmobilität erhalten Sie hier.

 

Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten für „Green Travel“

Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.

Detaillierte Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier.



Zusatzförderung

Um künftig mehr Menschen mit geringeren Chancen die Teilnahme am Programm zu ermöglichen, hat die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD (NA DAAD) die Zielgruppen für den Erhalt der finanziellen Zusatzförderung ausgeweitet und Zugangsbedingungen vereinfacht.

 

Anspruch auf Zusatzförderung haben Studierende, die einer der folgenden Gruppen angehören:

1. Studierende mit Kindern

2. Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

3. Erwerbstätige Studierende

o   Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit Netto-Verdienst von über 450 Euro und unter 850 Euro in jedem Monat

o   Studierende, die eine selbstständige Tätigkeit ausübern, sind von der Beabtragung ausgeschlossen

4. Erstakademiker*innen

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Finanzielle Zusatzförderung über Realkostenantrag

Teilnehmende haben bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen die Möglichkeit, über eine separate Antragstellung („Realkostenantrag“) die Bezuschussung zusätzlich entstehender Kosten während der Auslandsmobilität von in der Regel bis zu 15.000 EUR pro Semester /30.000 EUR pro Studienjahr zu beantragen:

  1. Teilnehmende mit einem GdB von 20 oder mehr
  2. oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
  3. oder einer chronischen Erkrankung (körperlich oder psychisch)
  4. oder Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen.

 

Bewerbungsverfahren

Frist

Die hochschulinterne Bewerbungsfrist endet immer am 20.01. für das darauffolgende Herbst-und Frühjahrssemester.


Bitte senden Sie folgende Bewerbungsunterlagen an das International Office:

 

Auswahlkriterien für die Teilnahme am Erasmus+-Programm sind:

 

Nach erfolgreicher Nominierung erfolgt die Bewerbung an der Partnerhochschule. Bitte konsultieren Sie hierzu die Webseiten der Parnterhochschulen für weitere Einzelheiten.  Normalerweise benötigen Sie folgende Unterlagen:

 

Eine Liste der aktuellen Partnerhochschulen für die Programmgeneration 2021 - 2027 finden Sie hier.

 

Die meisten Hochschulen haben jährlich nur eine Deadline in einem Zeitraum zwischen Februar und Mai für das jeweils kommende Herbst- und Frühjahrssemester. Wenige Hochschulen haben eine zusätzliche Deadline zwischen August und November nur für das Frühjahrssemester.

 

Nach der Zusage von der Partnerhochschule erfolgt die Anmeldung bei Erasmus Services BW, um die ERASMUS+-Förderung zu beantragen. Hierfür muss im Vorfeld das Online Learning Agreement (https://learning-agreement.eu/) ausgefüllt werden.  Wichtige Hinweise hierzu sowie eine Ausfüllhilfe finden Sie hier.

 

Mobilitätskonsortium Erasmus Services BW
Erasmus Services BW koordiniert als landesweite Koordinierungsstelle mit Sitz an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft das Erasmus+-Programm.

 

Unterschriftsberechtigt für die Inter-Institutional Agreements und die Learning Agreements ist:

Prof. Timothy Sharp, Vizepräsident
timothy.sharp@staff.muho-mannheim.de
Tel: +49 (0) 621 2923513

Nach der Mobilität
Sprachförderung

 

Die Förderung von Sprachenkompetenz und Spracherwerb gehört auch im Erasmus+-Programm zu den Kernzielen des Bildungsprogramms der Europäischen Union.

Zu diesem Zweck wurde der Online Language Support (OLS) eingeführt. Diese Plattform bietet eine Reihe interaktiver und ansprechender Sprachlernaktivitäten, die Ihnen helfen können, eine neue Sprache zu lernen oder eine bereits erlernte Sprache zu beherrschen. Das Beste daran ist, dass dieser Service speziell auf die Bedürfnisse der einzelnen Lernenden zugeschnitten ist. Das bedeutet, dass Sie ein einzigartiges Sprachlernerlebnis genießen, das Sie in Ihrem eigenen Tempo durchlaufen können.

Um mehr über die Erasmus+ OLS zu erfahren, besuchen Sie die Webseite der EU-Academy.

FAQ
  1. Die Vorlaufzeit für einen Termin im Aufnahmestudio ist lang. Gibt es Alternativen?
    Die Vorlaufzeit kann in der Tat bis zu 3 Monate betragen. Alternativ können Sie auch hochwertige Probenmitschnitte verwenden (mit handelsüblichen Recordern, z.B. Zoom H2).
  2. Was kann ich machen, wenn der/die Lehrende sein/ihr Empfehlungsschreiben nur auf Deutsch formuliert?
    Übersetzen Sie es für ihn/sie und lassen Sie es noch einmal unterschreiben.
  3. Das Transkript wird nicht beglaubigt. Was muss ich machen, wenn das Transkript nicht vollständig ist?
    Kontrollieren Sie frühzeitig, ob Sie alle nötigen Nachweise für das Transkript besitzen und haken Sie wegen nicht eingetragener Prüfungen nach.
  4. Wie viele Bewerbungen darf ich verschicken?
    Im Allgemeinen sollten Sie sich an nicht mehr als drei Hochschulen gleichzeitig bewerben.
  5. Meine Wunschhochschule ist nicht in der Liste der aktuellen Kooperationspartner aufgeführt. Muss ich mich für eine andere entscheiden?
    Wir können in den meisten Fällen problemlos Kontakt zu europäischen Hochschulen aufnehmen. Viele Hochschulen schließen mit uns einen neuen Vertrag ab, falls eine Bewerbung erfolgreich verläuft.
  6. Für wie lange kann ich mit ERASMUS ins Ausland gehen?
    Bewerbungen sind nur für ein Semester möglich, kann aber auf zwei Semester verlängert werden.  Der Austausch kann je nach Gasthochschule sowohl im Herbst als auch im Frühjahr beginnen und auch über den Sommer hinweg verlängert werden.