Studierende der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst haben die Möglichkeit, ein Auslandsstudium für 1 bis maximal 2 Semester an einer europäischen Partnerhochschulen zu absolvieren. Im ERASMUS+-Programm gelten unterschiedliche Fördersätze, je nachdem für welches Land Sie sich entscheiden
Ländergruppe | Zielland | Förderrate | |
Ländergruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten | Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien) | 600 EUR / Monat | |
Ländergruppe 2 Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 540 EUR / Monat | |
| Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 540 EUR / Monat | |
- | Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12 | 700 EUR / Monat
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Aufstockungsbeiträge | |||
für Praktika-Aufenthalte: | 150 EUR / Monat | ||
für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: | 250 EUR / Monat | ||
für nachhaltiges Reisen: | 50 EUR einmalig (Aufruf 2022 und 2023) |
Weitere Informationen zum Thema Studierendenmobilität erhalten Sie hier.
Fördermöglichkeiten für „Green Travel“
Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.
Detaillierte Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier.
Zusatzförderung
Um künftig mehr Menschen mit geringeren Chancen die Teilnahme am Programm zu ermöglichen, hat die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD (NA DAAD) die Zielgruppen für den Erhalt der finanziellen Zusatzförderung ausgeweitet und Zugangsbedingungen vereinfacht.
Anspruch auf Zusatzförderung haben Studierende, die einer der folgenden Gruppen angehören:
1. Studierende mit Kindern
2. Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
3. Erwerbstätige Studierende
o Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit Netto-Verdienst von über 450 Euro und unter 850 Euro in jedem Monat
o Studierende, die eine selbstständige Tätigkeit ausübern, sind von der Beabtragung ausgeschlossen
4. Erstakademiker*innen
Weitere Informationen finden Sie hier.
Teilnehmende haben bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen die Möglichkeit, über eine separate Antragstellung („Realkostenantrag“) die Bezuschussung zusätzlich entstehender Kosten während der Auslandsmobilität von in der Regel bis zu 15.000 EUR pro Semester /30.000 EUR pro Studienjahr zu beantragen:
Frist
Die hochschulinterne Bewerbungsfrist endet immer am 20.01. für das darauffolgende Herbst-und Frühjahrssemester.
Bitte senden Sie folgende Bewerbungsunterlagen an das International Office:
Auswahlkriterien für die Teilnahme am Erasmus+-Programm sind:
Nach erfolgreicher Nominierung erfolgt die Bewerbung an der Partnerhochschule. Bitte konsultieren Sie hierzu die Webseiten der Parnterhochschulen für weitere Einzelheiten. Normalerweise benötigen Sie folgende Unterlagen:
Eine Liste der aktuellen Partnerhochschulen für die Programmgeneration 2021 - 2027 finden Sie hier.
Die meisten Hochschulen haben jährlich nur eine Deadline in einem Zeitraum zwischen Februar und Mai für das jeweils kommende Herbst- und Frühjahrssemester. Wenige Hochschulen haben eine zusätzliche Deadline zwischen August und November nur für das Frühjahrssemester.
Nach der Zusage von der Partnerhochschule erfolgt die Anmeldung bei Erasmus Services BW, um die ERASMUS+-Förderung zu beantragen. Hierfür muss im Vorfeld das Online Learning Agreement (https://learning-agreement.eu/) ausgefüllt werden. Wichtige Hinweise hierzu sowie eine Ausfüllhilfe finden Sie hier.
Mobilitätskonsortium Erasmus Services BW
Erasmus Services BW koordiniert als landesweite Koordinierungsstelle mit Sitz an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft das Erasmus+-Programm.
Unterschriftsberechtigt für die Inter-Institutional Agreements und die Learning Agreements ist:
Prof. Timothy Sharp, Vizepräsident
timothy.sharp@staff.muho-mannheim.de
Tel: +49 (0) 621 2923513
Die Förderung von Sprachenkompetenz und Spracherwerb gehört auch im Erasmus+-Programm zu den Kernzielen des Bildungsprogramms der Europäischen Union.
Zu diesem Zweck wurde der Online Language Support (OLS) eingeführt. Diese Plattform bietet eine Reihe interaktiver und ansprechender Sprachlernaktivitäten, die Ihnen helfen können, eine neue Sprache zu lernen oder eine bereits erlernte Sprache zu beherrschen. Das Beste daran ist, dass dieser Service speziell auf die Bedürfnisse der einzelnen Lernenden zugeschnitten ist. Das bedeutet, dass Sie ein einzigartiges Sprachlernerlebnis genießen, das Sie in Ihrem eigenen Tempo durchlaufen können.
Um mehr über die Erasmus+ OLS zu erfahren, besuchen Sie die Webseite der EU-Academy.
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