Degree Seeking Students

Bewerbungsverfahren und Zulassung

Grundsätzlich müssen alle Studienbewerber eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (z.B. Abitur) vorlegen. Falls ein Studienbewerber keinen Nachweis über eine Hochschulreife nachweisen kann, ist das Ablegen einer Begabtenprüfung im Rahmen der Aufnahmeprüfung möglich. Des Weiteren muss jeder Studienbewerber eine Aufnahmeprüfung bestehen, um zum Studium zugelassen zu werden.

Die Aufnahmeprüfung findet zweimal im Jahr statt, einmal für die Zulassung zum Herbstsemester und einmal für die Zulassung zum Frühjahrssemester (ausgenommen Jazz und Popularmusik – hier findet die Aufnahmeprüfung nur zum Herbstsemester statt).

Die Bewerbungszeiträume, sowie die Anmeldung und die Bewerbung zum Studium an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellenden Kunst finden Sie unter „Bewerbungszeiträume".

Die jeweiligen Aufnahmebedingungen bzw. die Inhalte der Aufnahmeprüfungen zu den einzelnen Studiengängen können Sie unter dem Menüpunkt "Bewerbung/Aufnahmeprüfung" nachlesen.

Für weitere Informationen rund um das Thema Bewerbung und Zulassung zum Studium steht Ihnen das Studienbüro gerne zur Verfügung.

Außerdem berät Sie das International Office (international@muho-mannheim.de) gerne zu folgenden Themen:

 

 

Weitere Voraussetzungen für ein Studium an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellenden Kunst

Um an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellenden Kunst studieren zu können, benötigen Sie als Nicht-EU-Bürger ein gültiges Studenten-Visum. Bitte informieren Sie sich hier vor Ihrer Abreise in Ihrem jeweiligen Heimatland, welche Voraussetzungen für die Einreise nach Deutschland erfüllt werden müssen.

Des Weiteren müssen Sie in Deutschland krankenversichert sein. Als Nicht-EU-Bürger empfehlen wir immer, eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung abzuschließen, da es sonst im Krankheitsfall zu sehr hohen Vorauszahlungen kommen kann.

Als EU-Bürger reicht für den Notfall die EU-Krankenkarte (EHIC). Die Abdeckung durch die EHIC ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe notwendig sind. Aus diesem Grund sollte vor Reisebeginn der Abschluss einer Zusatzversicherung im Heimatland geprüft werden.