Informationen für Outgoings
Studierende der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst haben die Möglichkeit, ein Auslandsstudium für 1 bis maximal 2 Semester an einer europäischen Partnerhochschulen zu absolvieren. Im ERASMUS+-Programm gelten unterschiedliche Fördersätze, je nachdem für welches Land Sie sich entscheiden
Ländergruppe | Zielland | Förderrate | |
Ländergruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten | Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien) | 600 EUR / Monat | |
Ländergruppe 2 Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 540 EUR / Monat | |
| Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 540 EUR / Monat | |
- | Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12 | 700 EUR / Monat
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Aufstockungsbeiträge | |||
für Praktika-Aufenthalte: | 150 EUR / Monat | ||
für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: | 250 EUR / Monat |
Weitere Informationen zum Thema Studierendenmobilität erhalten Sie hier.
Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeiten für „Green Travel“
Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.
Detaillierte Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier.
Zusatzförderung
Um künftig mehr Menschen mit geringeren Chancen die Teilnahme am Programm zu ermöglichen, hat die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD (NA DAAD) die Zielgruppen für den Erhalt der finanziellen Zusatzförderung ausgeweitet und Zugangsbedingungen vereinfacht.
Anspruch auf Zusatzförderung haben Studierende, die einer der folgenden Gruppen angehören:
1. Studierende mit Kindern
2. Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
3. Erwerbstätige Studierende
o Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit Netto-Verdienst von über 450 Euro und unter 850 Euro in jedem Monat
o Studierende, die eine selbstständige Tätigkeit ausübern, sind von der Beabtragung ausgeschlossen
4. Erstakademiker*innen
Weitere Informationen finden Sie hier.
Finanzielle Zusatzförderung über Realkostenantrag
Teilnehmende haben bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen die Möglichkeit, über eine separate Antragstellung („Realkostenantrag“) die Bezuschussung zusätzlich entstehender Kosten während der Auslandsmobilität von in der Regel bis zu 15.000 EUR pro Semester /30.000 EUR pro Studienjahr zu beantragen:
- Teilnehmende mit einem GdB von 20 oder mehr
- oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
- oder einer chronischen Erkrankung (körperlich oder psychisch)
- oder Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen.
Bewerbungsverfahren
Frist
20.01. für das darauffolgende Herbst- und/oder Frühjahrsemester
31.08. für das darauffolgende Frühjahrsemester
Bitte senden Sie folgende Bewerbungsunterlagen an das International Office:
- Bewerbungsformular (PDF)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Empfehlungsschreiben des Hauptfachlehrenden
- Leistungsnachweis
Auswahlkriterien für die Teilnahme am Erasmus+-Programm sind:
- Künstlerische Qualifikation gemessen an Studienleistungen (Leistungsnachweis)
- Zustimmung der Hauptfachlehrkraft (Referenzschreiben)
- Qualität des Vorhabens: die Einbettung des Aufenthalts in den künstlerischen Werdegang (Motivationsschreiben)
- Künstlerisches Auswahlvorspiel wird vorbehalten, sollte die Anzahl der Bewerbungen das Kontingent weit überschreiten
Nach erfolgreicher Nominierung erfolgt die Bewerbung an der Partnerhochschule. Bitte konsultieren Sie hierzu die Webseiten der Parnterhochschulen für weitere Einzelheiten. Normalerweise benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Lebenslauf
- Leistungsnachweis (wird vom Prüfungsamt ausgestellt, muss auf Englisch übersetzt werden)
- Motivationsschreiben
- Empfehlungsschreiben des Hauptfachlehrers
- Medien - mind. 3 Stücke aus unterschiedlichen Epochen (im mp3-Format). Die Vorlaufzeit für einen Termin im Aufnahmestudio ist lang. Bitte planen Sie mindestens 3 Monate ein.
Viele Partnerhochschulen haben jährlich nur eine Deadline im Zeitraum zwischen Februar und Mai für das jeweils kommende Herbst- und Frühjahrssemester. Einige Hochschulen haben eine zusätzliche Deadline zwischen Oktober und Dezember nur für das Frühjahrssemester.
Nach Zusage der Partnerhochschule erfolgt die Anmeldung bei Erasmus Services BW, um die ERASMUS+-Förderung zu beantragen. Hierfür muss im Vorfeld das Online Learning Agreement (https://learning-agreement.eu/) ausgefüllt werden. Wichtige Hinweise hierzu sowie eine Ausfüllhilfe finden Sie hier (PDF).
Mobilitätskonsortium Erasmus Services BW
Erasmus Services BW koordiniert als landesweite Koordinierungsstelle mit Sitz an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft das Erasmus+-Programm.
Unterschriftsberechtigt für die Inter-Institutional Agreements und die Learning Agreements ist:
Prof. Timothy Sharp, Vizepräsident
timothy.sharp@staff.muho-mannheim.de
Tel: +49 (0) 621 2923513
Nach der Mobilität
- Studierende müssen einen Abschlussbericht (EU-Survey) fertigstellen
- Ein Letter of Attendance ist beim Konsortium einzureichen
- Das Transcript of Records der Partnerhochschule ist beim International Office einzureichen
Sprachförderung
Die Förderung von Sprachenkompetenz und Spracherwerb gehört auch im Erasmus+-Programm zu den Kernzielen des Bildungsprogramms der Europäischen Union.
Zu diesem Zweck wurde der Online Language Support (OLS) eingeführt. Diese Plattform bietet eine Reihe interaktiver und ansprechender Sprachlernaktivitäten, die Ihnen helfen können, eine neue Sprache zu lernen oder eine bereits erlernte Sprache zu beherrschen. Das Beste daran ist, dass dieser Service speziell auf die Bedürfnisse der einzelnen Lernenden zugeschnitten ist. Das bedeutet, dass Sie ein einzigartiges Sprachlernerlebnis genießen, das Sie in Ihrem eigenen Tempo durchlaufen können.
Um mehr über die Erasmus+ OLS zu erfahren, besuchen Sie die Webseite der EU-Academy.
FAQ
Die Vorlaufzeit kann in der Tat bis zu 3 Monate betragen. Alternativ können Sie auch hochwertige Probenmitschnitte verwenden (mit handelsüblichen Recordern, z.B. Zoom H2).
Übersetzen Sie es für ihn/sie und lassen Sie es noch einmal unterschreiben.
Kontrollieren Sie frühzeitig, ob Sie alle nötigen Nachweise für das Transkript besitzen und haken Sie wegen nicht eingetragener Prüfungen nach.
Sie sollten sich mindestens an 3 Partnerhochschulen bewerben, maximal an 5.
Wir können in den meisten Fällen problemlos Kontakt zu europäischen Hochschulen aufnehmen. Viele Hochschulen schließen mit uns einen neuen Vertrag ab, falls eine Bewerbung erfolgreich verläuft.
Bewerbungen sind nur für ein Semester möglich. Der Aufenthalt kann aber um ein weiteres Semester verlängert werden. Der Austausch kann je nach Gasthochschule sowohl im Herbst als auch im Frühjahr stattfinden. Die Länge des Austauschs hängt auch davon ab, ob Sie bereits schon einen Teil des Erasmus+ Förderkontigents verbraucht haben.