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Stipendium der deutschen Studienstiftung

Auftrag und Umfeld

Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das älteste und größte Begabtenförderungswerk in der Bundesrepublik Deutschland.

Unterstützt mit Mitteln des Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie weiterer staatlicher und nicht-staatlicher Träger fördern in Deutschland 13 Begabtenförderungswerke besonders talentierte und engagierte Studierende und Promovierende finanziell und ideell. Gemeinsam erreichen sie mit ihren Stipendien 1 Prozent aller Studierenden in Deutschland.

Die Werke spiegeln dabei den Pluralismus und die gesellschaftliche Diversität der Bundesrepublik Deutschland wider. Die Studienstiftung ist dabei das einzige Werk, bei der Auswahl und Förderung der Stipendiat:innen unabhängig von politischen, weltanschaulichen und religiösen Vorgaben erfolgen.

Satzungsauftrag der Studienstiftung ist es, „die Hochschulbildung junger Menschen“ zu fördern, „deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit erwarten lassen.“ Gegründet wurde die Studienstiftung 1925 in Dresden, im Jahr 1934 aufgelöst und 1948 in Köln als eingetragener Verein neu gegründet.

Aktuell fördert die Studienstiftung etwa 13.300 Studierende und 1.200 Promovierende. Die Zahl der Neuaufnahmen lag 2024 bei rund 2.400 Studierenden und knapp 340 Promovierenden. Die Förderung ist offen für alle Studiengänge und Hochschularten.

Die Arbeit der Studienstiftung wird getragen von einem ehrenamtlichen Vorstand, einem Kuratorium, rund 200 hauptberuflichen Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle in Bonn und des Berliner Büros sowie einer hohen Zahl von Personen aus den Hochschulen, aber auch den verschiedensten anderen beruflichen Kontexten, die ehrenamtlich für die Studienstiftung tätig sind – als Vertrauensdozent:innen, im Rahmen von Akademien und Tagungen sowie unserer Auswahlwahlarbeit.

Quelle: https://www.studienstiftung.de/kurzprofil

 

Höhe der Förderung

Alle Geförderten erhalten eine monatliche Studienkostenpauschale von 300 Euro. Zusätzlich können sie, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, ein Lebenshaltungsstipendium von monatlich bis zu 855 Euro beziehen. Dies gilt auch für Studienanfänger im Ausland. Außerdem können Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung gewährt werden, wenn die Geförderten nicht über ihre Eltern krankenversichert sind. Geförderte mit Kind werden durch eine Kinderbetreuungspauschale zusätzlich gefördert. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden. Auf der von der Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke betriebenen Seite Stipendium Plus finden Sie eine Übersicht über die finanzielle Förderung. Hier können Sie die Höhe des Promotionsstipendiums nachlesen.

Quelle: https://www.studienstiftung.de/infos-fuer-studierende-und-vorschlagende/finanzielle-foerderung

 

Auswahlverfahren für Musikstudierende


Vorschlag und Vorauswahl

Formale Voraussetzungen

Hinweise zum Auswahlverfahren

Programm der Vor- und Hauptauswahl


Hinweise zur Programmgestaltung für die Bundesauswahl

Instrumentalist:innen müssen komplette Werke – keine Einzelsätze – aus mindestens drei großen Stilepochen mehrerer Jahrhunderte (Renaissance; Barock; Klassik; Romantik inklusive Spätromantik und Impressionismus; Moderne/Neue Musik) vorbereiten. Darunter muss ein Werk dezidiert zeitgenössischer Musik (gerne aus dem 21. Jahrhundert, auf jeden Fall aber komponiert nach 1945; Werke etwa von Schostakowitsch und Prokofjew etc. passen daher mitunter zwar zeitlich, sind aber stilistisch für diesen Bereich keinesfalls geeignet) oder ein bedeutendes Werk aus dem Schaffen von Messiaen, Schönberg, Berg oder Webern sein. Entscheidend sind verschiedene Epochen, nicht lediglich Unterschiede in der Stilistik. Gewünscht wird eine musikalisch möglichst vielseitige Präsentation. 

Bei Studierenden aus dem Bereich „Alte Musik“ sollten die Kompositionen ein stilistisch breit gefächertes Spektrum (möglichst) vom 16. bis 18. Jahrhundert abdecken. 

Für Nicht-Pianist:innen (Ausnahme: Akkordeon, Gitarre, Mandoline, Harfe, Cembalo, Orgel und Schlagzeug, die auch ein rein solistisches Programm anbieten können) gilt zudem, dass das Programm ein Werk der Kammermusik enthalten muss (in der Regel aus der Sonatenliteratur). 

Das Programm der Studierenden des Fachs Gesang muss die Bereiche Oper, Oratorium und Lied umfassen. Dabei müssen drei bis vier Epochen in mindestens drei Sprachen berücksichtigt werden, darunter Werke von Schönberg, Berg, Webern oder Kompositionen nach 1945. 

Bei Kandidat:innen im Bereich Jazz/Rock/Popularmusik sollte das Programm Stücke aus mindestens drei unterschiedlichen Stilrichtungen umfassen, darunter dürfen selbstverständlich auch Eigenkompositionen sein. 

WICHTIG für alle Studienrichtungen: Die der Kommission zur Auswahl angebotenen Programme sollten eine Dauer von mindestens 45 Minuten haben, auch wenn die reine Aufführungsdauer während des Auswahlverfahrens 20 Minuten nicht überschreiten wird.

Bei Studierenden der künstlerisch-pädagogischen Ausbildung (KPA/IP) folgt nach einem 15‑minütigen Vorspiel ein 15‑minütiges allgemeines Auswahlgespräch mit Schwerpunkt auf die praxisnahe pädagogische Ausbildung. Hier darf das Programm in seiner Länge auf die Vortragsdauer abgestimmt werden (Einzelsätze sind zulässig), wobei die Erwartung einer musikalisch möglichst vielseitigen Präsentation selbstverständlich bestehen bleibt.

Für Dirigentinnen und Dirigenten gliedert sich das Verfahren in folgende Teile:

Für Studierende der Elementaren Musikpädagogik/Rhythmik gliedert sich die Vorstellung vor der Auswahlkommission wie folgt: 

Die Nichterfüllung dieser formalen Voraussetzungen kann zur automatischen Disqualifikation für das Verfahren ohne Vorspiel bzw. Vorsingen führen. Die Qualität des Vorspiels/Vorsingens kann das Fehlen einer geforderten Epoche nicht kompensieren.

Quelle: https://www.studienstiftung.de/infos-fuer-studierende-und-vorschlagende/wer-kann-vorschlagen/musik
 

Ansprechperson für das hochschulinterne Vorspiel an der SHMDK Mannheim:

Prof. Alexej Gorlatch
alexej.gorlatch@muho-mannheim.de