Deutschland-Stipendium

Förderart | Jahresstipendium für Studierende aller Hauptfächer |
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Förderbetrag | 300 € pro Monat |
Förderdauer | 1 Jahr (von September bis August) |
Voraussetzungen |
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Bewerbungsunterlagen |
Personen, die noch nicht an der Hochschule immatrikuliert sind, müssen darüber hinaus folgende Unterlagen einreichen:
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Auswahlverfahren | Eine hochschulinterne Stipendienauswahlkommission entscheidet über die Vergabe anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen. |
Bewerbungsfrist | Bitte beachten Sie die Angaben in der aktuellen Ausschreibung (PDF) |
Satzung | Die aktuelle Satzung (PDF) zum Deutschlandstipendium |

FAQ - Deutschlandstipendium
(externer Link)
Imagefilm über das Deutschlandstipendium an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim
Über das Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Sie erhalten 300 Euro monatlich – die Hälfte vom Bund und die andere Hälfte von privaten Stiftern. Dieses Bündnis aus zivilgesellschaftlichem Engagement und staatlicher Förderung ist das Besondere am Deutschlandstipendium. Der Leistungsbegriff, der dem Stipendium zugrunde liegt, ist bewusst weit gefasst: Gute Noten und Studienleistungen gehören ebenso dazu wie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder das erfolgreiche Meistern von Hindernissen im eigenen Lebens- und Bildungsweg. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten das einkommensunabhängige Fördergeld von monatlich 300 Euro (zusätzlich zu BAföG-Leistungen) für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit. So können sie sich erfolgreich auf ihre Hochschulausbildung konzentrieren.
Aus halbe-halbe machen wir ganze Chancen
Ob Wirtschaftsunternehmen, Stiftung oder Alumni: Schon mit 150 Euro monatlich können private Fördernde einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung von Topkräften in Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und allen anderen Bereichen leisten, für die ein Hochschulstudium qualifiziert. Zugleich stärkt ihr Engagement im Verbund mit den Hochschulen das regionale Netzwerk und die eigene Region. Die Hochschulen spielen bei der Umsetzung und Ausgestaltung des Stipendienprogramms eine zentrale Rolle. Mit finanzieller Unterstützung durch den Bund sprechen sie potenzielle Geldgeber an, wählen die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus und organisieren die Förderung. Ihre Neutralität und ihr professioneller Sachverstand stehen für die Qualität der Auswahlverfahren.
Werden Sie Förderer!
Neue Deutschlandstipendien zu vergeben
Deutschlandstipendien werden im Rahmen eines Förderprogramms des BMBF sowie auf Grundlage des „Stipendienprogramm-Gesetzes“ der Bundesregierung und der „Satzung über die Vergabe von Stipendien im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms" an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim vergeben. Ein Deutschlandstipendium setzt sich zu gleichen Teilen aus Spendenmitteln privater Förder*innen und aus einer Kofinanzierung durch die Bundesrepublik Deutschland zusammen. Es wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Das Stipendium ist einkommensunabhängig und mit einer Förderung durch BAföG kombinierbar. Eine Doppelförderung durch andere leistungsbasierte, materielle Förderungen ist jedoch ausgeschlossen (Ausnahmen siehe BMBF-StipG §4).
Zum Wintersemester 2025/26 vergibt die Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim Stipendien für einen Bewilligungszeitraum von zwei Semestern.
Die genaue Anzahl der neu zu vergebenen Stipendien steht noch nicht fest. Neun Stipendien gelten als gesichert. Insgesamt dürfen im akademischen Jahr 2025/26 bis zu 43 Deutschlandstipendien vergeben werden, vorbehaltlich der Kofinanzierung durch private Spendengelder.
Bewilligungszeitraum: | 01.09.2025 – 31.08.2026 |
Fördersumme: | 300,00 € pro Monat |
Bewerbungsfrist: | Sonntag, 13.04.2025 |
Auswahlvorspiel: | 02.05.2025 |
→ Fördervoraussetzungen:
- Bewerberinnen und Bewerber müssen an der SHMDK immatrikuliert sein oder sich im Bewerbungsprozess um einen Studienplatz befinden
- Bewerbungen von Studierenden aller Studiengänge und Fachrichtungen sind zugelassen (Ausnahmen: Orchesterakademie Rhein Neckar, SO Opernstudio)
- Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 2 Semester Regelstudienzeit im geplanten Studienverlauf vor sich haben. Diese Einschränkung gilt nicht für Bewerbungen aktueller Deutschlandstipendiatinnen.
→ Zentrale Vergabekriterien:
Neben der besonderen fachlichen Leistung und Begabung sind u.a. erfolgreiche Wettbewerbsteilnahmen, Preise, ehrenamtliches Engagement, soziale und familiäre Umstände, die Bildungsherkunft und der bisherige persönliche Werdegang die zentralen Vergabekriterien.
→ Bewerbungsunterlagen:
- Antragsformular
- Tabellarischer Lebenslauf
Personen, die noch nicht an der Hochschule immatrikuliert sind, müssen darüber hinaus folgende Unterlagen einreichen:
- Das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem,
- ggf. Nachweise über bisher erbrachte Studienleistungen,
- ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement,
- von Bewerbern um einen Masterstudienplatz das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss.
Reichen Sie die Bewerbungsunterlagen bitte in deutscher Sprache ein.
Bitte senden Sie die Bewerbungsunterlagen fristgerecht per E-Mail an: deutschlandstipendium@muho-mannheim.de
Sollte die Prüfung der Bewerbungsunterlagen ergeben, dass alle formalen Kriterien erfüllt sind, erhalten Sie eine Einladung zum Auswahlvorspiel.
Bewerbungen, die nach der Bewerbungsfrist eingehen, können nicht mehr angenommen werden.
→ Auswahlwahlverfahren:
Eine Auswahlkommission erstellt ein Ranking aufgrund der Leistung der Bewerberinnen und Bewerber im Auswahlvorspiel und auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Das Ranking orientiert sich an den Auswahlkriterien, die in der Satzung der SHMDK zur Umsetzung des nationalen Stipendiengesetzes festgelegt sind. Die Kommission entscheidet auf Grundlage des Rankings über die Auswahl der Deutschlandstipendiat*innen.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Simone Rusch
International Office/Förderprogramme
deutschlandstipendium@muho-mannheim.de