FAQ für Studierende / Stand: Dezember 2024

Hochschulinternes

Studierende (inklusive Promovierender), die im kommenden Semester ihr Studium fortsetzen wollen, müssen sich während der unten angegebenen Zeit durch die Bezahlung des Rückmeldebetrags in Höhe von derzeit 178,00 (Stand: Dezember 2024) zurückmelden.

Der Rückmeldebetrag beinhaltet folgende Gebühren:

Studierendenwerksbeitrag 

  85,00 €

Verwaltungskostenbeitrag

  80,00 €

Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft

  13,00 €

zusätzliche Studiengebühr für internationale Studierende im Bachelor und/oder Masterstudium (Staatsbürger außerhalb der EU oder des EWR)

 

1.500,00 €

zusätzliche Studiengebühr für ein Zweitstudium (im Fall eines vollständig in Deutschland abgeschlossenen Hochschulstudiums mit dem selben Abschluss)

 

650,00 €

zusätzliche Studiengebühr in den postgradualen Studiengängen

  • Teilzeit Solistische Ausbildung und Teilzeit Zusatzstudium
  • Zusatzstudium u. Solistische Ausbildung
  • Ensembles Teilzeit
  • Ensembles Vollzeit
 



350,00 €
700,00 €

250,00 €
500,00 €

Studierende im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms müssen lediglich den Studierendenwerksbetrag in Höhe von derzeit 85,00 € zahlen.

Die Rückmeldung muss innerhalb der folgenden Fristen durchgeführt werden:

  • vom 1. Dezember bis spätestens 15. Januar für das darauf folgende Frühjahrsemester
  • vom 1. Mai bis spätestens 15. Juni für das darauf folgende Herbstsemester

Bitte nutzen Sie zur Überweisung des für Sie gültigen Betrags folgende Bankverbindung:

Begünstigter:  Universität Mannheim

Kreditinstitut: Baden-Württembergische Bank

IBAN:               DE40 6005 0101 0002 3655 54

BIC:                  SOLADEST600

Verwendungszweck:       Vorname + Name + Matrikelnummer

Die Rückmeldung muss auch von den Studierenden vorgenommen werden, die beurlaubt sind bzw. eine Beurlaubung beabsichtigen. Diese Studierenden melden sich mit dem einfachen Rückmeldebetrag in Höhe von derzeit 178,00 € zurück.

Versäumt ein Studierender die Rückmeldung innerhalb der oben genannten Fristen, wird ihm eine Nachfrist eingeräumt. Hierfür ist eine zusätzliche Mahngebühr in Höhe von 20,00 € zu zahlen.

Nach Ablauf der Nachfrist wird die Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters durchgeführt. Eine Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung kann nur auf Antrag im Studienbüro & Prüfungsamt und nach Zahlung des normalen Rückmeldebetrags und der Mahngebühr sowie einer Wiedereinschreibegebühr von 100,00 € rückgängig gemacht werden.

Bis zur vollständigen Zahlung aller Gebühren können im Online-Portal keine aktuellen Studierendenbescheinigungen heruntergeladen werden.

Auf Antrag können Studierende aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung). Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht übersteigen.

Der Antrag ist beim Studienbüro & Prüfungsamt mit den dafür notwendigen Nachweisen bis zum 31.08. für eine Beurlaubung im Herbstsemester bzw. bis zum 28./29.02. für eine Beurlaubung im Frühjahrsemester zu stellen. Er kann entweder in Papierform oder im Online-Portal gestellt werden. Die Studierenden erhalten nach der Bearbeitung ihres Antrags eine Genehmigung oder eine Ablehnung in Form eines Bescheids.

Beurlaubte Studierende nehmen an der Selbstverwaltung der Hochschule nicht teil. Sie sind deshalb nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen sowie Hochschuleinrichtungen zu nutzen, mit Ausnahme der Bibliothek und der Mensa.

In Semestern, für die eine Beurlaubung genehmigt wurde, sind die Studierenden von der Studiengebühr befreit. Sie müssen den reduzierten Rückmeldebetrag von derzeit 178,00 Euro innerhalb der unter Rückmeldung genannten Fristen bezahlen. Beurlaubte Studierende sind aber weiterhin immatrikuliert.

Tritt der Grund der Beurlaubung (z. B. akute Krankheit, Unfall) erst nach der Antragsfrist ein, kann der Antrag dennoch gestellt werden. Eine Beurlaubung während des Semesters oder eine rückwirkende Beurlaubung ist allerdings nur in persönlichen Härtefällen möglich, wenn also der Grund der Beurlaubung nicht vom Studierenden selbst zu vertreten ist.

Eine bereits gezahlte Studiengebühr kann nur bis spätestens einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit zurückerstattet werden.

Studierende haben das Recht, ihr Studium durch die Exmatrikulation jederzeit und auch ohne Abschluss zu beenden. Wer die Hochschule ohne Abschluss vorzeitig verlassen will, stellt im Online-Portal den entsprechenden Antrag und holt die bei den jeweiligen Hochschuleinrichtungen die entsprechenden Unterschriften zur Entlastung ein. Die Exmatrikulation kann stichtagsgenau, also zum Tag der Antragstellung erfolgen. Auf Anfrage erstellen Studienbüro & Prüfungsamt eine Exmatrikulationsbescheinigung bzw. eine Leistungsübersicht über die im Verlauf des Studiums erbrachten Prüfungsleistungen.

Studierende, die ihr Studium mit erfolgreich bestandenem Abschluss beenden, werden zum Ende des Semesters, in dem die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde, automatisch exmatrikuliert. Um das Hochschulzeugnis und/oder eine Exmatrikulationsbescheinigung zu erhalten müssen Studierende dem Studienbüro & Prüfungsamt den Umlaufzettel mit den Entlastungsvermerken vorlegen.

Außerdem kann die Exmatrikulation in bestimmten Fällen "von Amts wegen" durch das Studienbüro & Prüfungsamt durchgeführt werden, etwa im Falle einer endgültig nicht bestandenen Prüfung oder bei fehlender, nicht fristgerechter Rückmeldung.

Satzungen und sonstige amtliche Mitteilungen werden, soweit gesetzlich eine andere Veröffentlichungsform nicht vorgegeben ist, im Internetauftritt der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellemde Kunst Mannheim publiziert. Ausnahmsweise kann eine Information auch per E-Mail an die Hochschulmailadresse erfolgen.

Die Grundordnung und sonstige Satzungen treten am ersten Tag des auf ihre Bekanntmachung folgenden Monats in Kraft, wenn kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist.

Für die Verwaltungsdienstleistungen, die die Hochschule für die Studierenden außerhalb der fachlichen Betreuung allgemein erbringt, wird ein Verwaltungskostenbeitrag erhoben. Hierzu zählen u. a. die Leistungen im Zusammenhang mit der Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung und Exmatrikulation. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt derzeit 80,00 € für jedes Semester.

Krankenversicherung

Damit sich die zum Studium zugelassenen Studienbewerber:innen an der Hochschule einschreiben können, benötigen sie eine Versicherungsnachweis der für sie zuständigen Krankenkasse. Die Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim nutzt das elektronische Studierenden-Meldeverfahren (SMV). Meldungen der Kranken­kassen in Papierform können nicht entgegengenommen werden.

Studienbewerber:innen beantragen die für die erstmalige Einschreibung erforderliche elektronische Meldung bei der Krankenkasse, bei der sie zu Studienbeginn als Mitglied oder Familienangehöriger versichert sind oder voraussichtlich versichert sein werden.

Im Übrigen beantragen Studienbewerber:innen, die zu Studienbeginn privat versichert sind, die elektronische Versicherungsmeldung bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse.

Für Bewerber:innen aus EU-Staaten, die eine Europäische Kranken­versicherungskarte be­sitzen, ist keine zusätzliche Versicherung in Deutschland notwendig. Sie müssen nur ihre Europäische Krankenversicherungskarte bei einer frei wählbaren deutschen ge­setzlichen Krankenversicherung vorlegen, damit von dort die elektronische Meldung über die Befreiung von der Versicherungspflicht erstellt und gesendet wird.

Die elektronische Meldung muss sowohl zu Beginn des Bachelor-, des Master- und eines postgradualen Studiums beantragt werden.

Bitte teilen Sie der jeweiligen Krankenkasse stets unsere Absendernummer mit: H0003020

 

Unfallversicherung

Alle Studierenden sind gegen Unfälle, die sich im räumlichen Bereich der Hochschule und ihrer Einrichtungen sowie auf dem Wege zum und vom Hochschulgebäude oder im Zusammenhang mit dem Studium (einschließlich Exkursionen) ereignen, gesetzlich versichert. Die Meldung eines Unfalles hat durch den betroffenen Studierenden beim Studienbüro & Prüfungsamt zu erfolgen.

Zur Ausleihe legen Sie bitte jedes Mal Ihre Studierendenkarte an der Ausleihtheke der Bibliothek vor.

In Ihrem Bibliothekskonto sehen Sie, welche Medien Sie derzeit ausgeliehen haben und wie lange die jeweilige Leihfrist ist.
Hier können Sie Leihfristen auch selber verlängern (ab 7 Tage vor Ablauf von Leihfristen).

Zum LogIn in Ihr Bibliothekskonto oder auch Benutzerkonto geben Sie die 12stellige Nummer auf der Rückseite Ihrer Studierendenkarte, rechts unten) als Konto-/Ausweisnummer ein. Ihr Passwort ist voreingestellt auf Ihren Geburtstag in der Form TT.MM.JJJJ.

Mehr Informationen finden Sie auch hier: Bibliothek/Benutzung und Service

Rund ums Studium

Die Anmeldung und Ummeldung eines Wohnsitzes kann an allen Bürgerservice-Standorten durchgeführt werden. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.
 

Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
 

Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservice-Standorte.


Die Wohnsitzanmeldung können Sie auch digital über das Bürgerportal beantragen.

Neben der staatlichen Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), welche allerdings nur für Deutsche und diesen gleichgestellten Bürger:innen infrage kommt, gibt es noch folgende Förderungsmöglichkeiten über Stipendien (in Klammern die jeweilige Ansprechperson der Hochschule):

1.      Allgemeine Stipendienangelegenheiten (Präsident Prof. Rudolf Meister)

2.      Studienstiftung des Deutschen Volkes (Präsident Prof. Rudolf Meister)

3.      Müller-Stipendium (Kanzlerin Kathrin Schwalb)

4.      Lions-Club (Kanzlerin Kathrin Schwalb)

5.      DAAD + STIBET (Vizepräsident Prof. Timothy Sharp)

6.      Deutschlandstipendium (Vizepräsident Prof. Timothy Sharp)

Weitere Stipendien und Förderungsmöglichkeiten werden durch Aushang und durch die Fachgruppensprecher:innen bekannt gegeben.

Darüberhinaus informieren die 13 nationalen Begabtenförderungswerke auf ihrer Homepage "Stipendium Plus".

Auskünfte über Stipendien für Ausländer:innen, insbesondere über die des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), erteilen die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Heimatland. Sie unterrichten über den genauen Bewerbungstermin und die Stellen, bei denen der Stipendienantrag einzureichen ist.

 

Studierende, die sich in der Endphase ihres Studiums befinden und denen das Amt für Ausbildungsförderung das Weiterstudium nicht mehr finanziert, weil sie die Förderungshöchstdauer überschritten haben, können sich an das Studierendenwerk Mannheim wenden. Auf Antrag gewährt die Darlehenskasse des Studierendenwerks ein zinsloses Studienabschlussdarlehen.

Auch in anderen finanziellen, unverschuldeten Notsituationen und in besonderen Härtefällen kann das Studierendenwerk mit einem zinslosen Überbrückungsdarlehen weiterhelfen.

Richtlinien, Anträge und Beratung erhalten Sie beim Studierendenwerk Mannheim. Das Studierendenwerk informiert und berät auch zu den Studienkreditangeboten der staatlichen Förderbank KfW.

 

Das eigene Studien- und Berufsziel möglichst unabhängig von den Eltern erreichen? Das geht mit BAföG, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dabei wird die eine Hälfte der Förderung als Zuschuss geleistet, die andere ist ein
zinsloses Darlehen, das nach dem Studium zurückgezahlt werden muss, wenn man bereits über eigenes und regelmäßiges Einkommen verfügt.

Gefördert werden können Studierende in der Regel im Bachelor- oder Masterstudium, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder deutschen gleichgestellt sind (z. B. Bildungsinländer, anerkannte Geflüchtete, Personen mit Niederlassungserlaubnis/Daueraufenthaltsgenehmigung).

Für Studierende in Mannheim ist das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Mannheim für die Beratung zu und die Bearbeitung von BAföG-Anträgen zuständig. Mittlerweile werden die Anträge ausschließlich digital gestellt.

Präsident Professor Meister
Vizepräsident Professor Sharp
Kanzlerin Kathrin Schwalb
Leiterin des International Office Simone Rusch

Frau Rusch steht unter folgenden Kontaktdaten bei Fragen gerne zur Verfügung:

Tel.: 0621/292-3519

E-Mail: simone.rusch@staff.muho-mannheim.de

 

 

Ausländische Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen Studienbüro & Prüfungsamt zur Einschreibung einen gültigen Aufenthaltstitel (Visum) vorlegen. In vielen Ländern muss der Aufenthaltstitel bereits im deutschen Konsulat / in der Botschaft des Heimatlandes beantragt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Aufenthaltstitel auf alle Fälle bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden, in der Regel ist die Abteilung Zuwanderung und Einbürgerung Mannheim hierfür zuständig. Vereinbaren Sie dazu bitte rechtzeitig einen Termin.

Denken Sie bitte auch daran, rechtzeitig die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels zu beantragen und den neuen Aufenthaltstitel Studienbüro & Prüfungsamt vorzulegen, da die fehlende Aufenthaltsgenehmigung ein Hindernis zur Rückmeldung darstellt und eventuell sogar zur Exmatrikulation führen kann.

Berücksichtigen Sie eine eventuell notwendige Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels unbedingt bei der Planung Ihrer vorlesungs-/ bzw. unterrichtsfreien Zeit, wenn Sie z. B. vorhaben, in Ihr Heimatland zu verreisen.

Sowohl die Evangelische Studierendengemeinde als auch die Katholische Hochschulgemeinde bieten neben klassischer Seelsorge auch eine ganze Reihe gemeinsamer Unternehmungen und erleichtern so den Kontakt zu anderen Studierenden und die Freizeitgestaltung in und um Mannheim.

Das Studierendenwerk Mannheim unterstützt in vielen Bereichen des studentischen Lebens, sei es bei der Studienfinanzierung, bei der Suche nach einem bezahlbaren Wohnheimplatz oder sowohl durch eine Sozial- als auch eine anonyme psychologische Beratung bei persönlichen Problemen. Daneben betreibt das Studierendenwerk die Mensen und Cafeterien an den Hochschulen der Region Mannheim, darunter auch die Cafeteria im Neubau unserer Hochschule. 

Sie finden die Prüfungsordnungen unter: Studienangebote/Alle Studienfächer. Wählen Sie Ihren Studiengang aus (Bsp.: Bachelor/Master/SO). Ganz oben finden Sie jeweils die passende Prüfungordnung.