Erklärung der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim zur Barrierefreiheit
Die Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung:
Diese Erklärung wurde am 1.12.2023 erstellt und zuletzt am 27.03.2025 aktualisiert.
Was ist bereits barrierefrei?
- Gliederung von Inhalten: Seiten sind mit inhaltlich aussagekräftigen Überschriften in korrekter Gliederung ausgestattet. Artikel werden von einem Section Header eingeleitet und sind gruppiert.
- Aufzählungen sind als Liste ausgezeichnet.
- Suchfunktion: Eine umfangreiche Suchfunktion erleichtert den Einstieg und die Übersichtlichkeit auf der gesamten Website.
- Optimierung der HTML-Semantik: Verwendung korrekter HTML-Tags für Bereiche wie Header, Navigation, Footer, Texte und Überschriften, um die Struktur und Zugänglichkeit der Webseite zu verbessern.
- Bereitstellung alternativer Bildtexte: Sicherstellung, dass alle Bildelemente mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen werden können, um die Inhalte für Screenreader-Nutzer verständlich zu machen.
- Klare Bezeichnung von interaktiven Elementen: Eindeutige und beschreibende Benennung von Bedienelementen wie Slider-Steuerungen oder Accordion-Elementen, um die Benutzerführung zu erleichtern.
- Links auf eine PDF-Datei sind klar erkennbar.
- Verbesserung der Tastatursteuerung: Gewährleistung einer vollständigen Navigation der Webseite mittels Tastatur sowie Implementierung direkter Sprungmarken zu wichtigen Bereichen für eine erleichterte Bedienung.
- Anpassung der Kontrastversion: Überprüfung und Optimierung der Farbkontraste, um die Lesbarkeit und Sichtbarkeit von Inhalten für alle Nutzer zu erhöhen.
- Skalierung von Icons: Anpassung der Icon-Größen, insbesondere in der Service-Navigation, um eine bessere Erkennbarkeit und Bedienbarkeit zu gewährleisten.
- Eliminierung problematischer Farbschemata: Entfernung von Farben, die irritierend wirken oder die Lesbarkeit beeinträchtigen.
- Integration von Untertiteln in Videos: Erweiterung von Video-Elementen um Untertitel, um Inhalte auch für hörgeschädigte Nutzer zugänglich zu machen.
- Erweiterung der Service-Navigation: Hinzufügen von Links zu Informationsangeboten in leichter Sprache und Gebärdensprache.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Websites sind mit den o.g. Richtlinien noch nicht vollständig vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden.
Barrieren melden
Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie bitte dieses Kontaktformular: "Barriere melden".
Durchsetzungsverfahren
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich - wie unter Ziffer 4 bereits erwähnt - an die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst wenden und hierzu eine Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten lauten:
Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim
N 7, 18
68161 Mannheim
Telefon: +49 (0)621-292-3503
Telefax: +49 (0)621-292-2072
E-Mail: presse@muho-mannheim.de
Falls die Hochschule nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-Durchführungsverordnung vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Oder Sie wenden sich an den/die kommunale(n) Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Schlichtungsverfahren
Beim LZ-BARR wird eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Ziel der Schlichtung ist die außergerichtliche einvernehmliche Beilegung von Streitigkeiten im Einzelfall zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der unter Ziffer 4 genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren (https://barrierefreiheit-bw.de/barrierefreiheitdurchsetzen/schlichtungsstelle). Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz unter folgender Adresse:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon 0711 123-3636
E-Mail post@barrierefreiheit.bwl.de